KLASSISCHE BETEILIGUNGSMODELLE IN DER SCHIFFFHART

Eine Schiffsbeteiligung ist eine unternehmerische Beteiligung mit in der Regel mittel- bis langfristiger Laufzeit. Dabei beteiligen sich Anleger am Bau und/oder am Betrieb eines Schiffes durch eine Einlage und partizipieren entsprechend an der wirtschaftlichen Entwicklung.

 

In der Regel erfolgt die Beteiligung als Kommanditeinlage an einer Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG. Der Anleger wird damit Kommanditist und ist sowohl an Gewinnen als auch an Verlusten der Gesellschaft beteiligt. Die Haftung ist dabei grundsätzlich auf die Höhe der geleisteten Einlage beschränkt.

 

Erträge ergeben sich typischerweise aus laufenden Ausschüttungen während der Betriebsphase sowie aus einer möglichen Kapitalrückzahlung und einem Veräußerungserlös am Ende der Laufzeit.

 

 

Schiffsbeteiligungen werden üblicherweise in Form geschlossener Fonds strukturiert und können als Publikumsfonds oder als Private Placements konzipiert sein.

 

 

 

PUBLIKUMFONDS

Bei Publikumsfonds können sich Anleger nur innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Platzierungszeitraum) an der jeweiligen Schiffsgesellschaft beteiligen. Nach Ablauf dieser Phase wird der Fonds in der Regel geschlossen.

 

Die Struktur der Gesellschaft sowie Regelungen zur Treuhand, Verwaltung und in vielen Fällen auch zur Bereederung des Schiffes sind in einem vorformulierten Vertragswerk festgelegt. Einflussmöglichkeiten einzelner Anleger auf diese Ausgestaltung bestehen in der Regel nur in begrenztem Umfang.

 

Für Publikumsfonds besteht grundsätzlich eine Prospektpflicht. Die wesentlichen Informationen zur Beteiligung sowie zu den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen werden in einem Emissionsprospekt dargestellt. Dieser unterliegt einer formalen Prüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde (BaFin). Eine inhaltliche Prüfung, insbesondere hinsichtlich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit oder einer möglichen Renditeerwartung, erfolgt dabei nicht.

 

Zur organisatorischen Koordination zwischen Gesellschaft und Anlegern wird in der Regel ein Treuhänder eingebunden, der Verwaltungs-, Kontroll- und Kommunikationsaufgaben übernimmt.

Der Mindestzeichnungsbetrag liegt üblicherweise bei etwa 10.000 - 20.000 Euro.

 

 

 

PRIVATE PLACEMENTS

Private Placements sind Beteiligungen für einzelne, sehr erfahrene Investoren oder einen kleinen, ausgewählten Anlegerkreis.

 

In der Regel gibt es dafür klare Grenzen, zum Beispiel weniger als 20 Gesellschafter oder eine höhere Mindestbeteiligungssumme von etwa 50.000 - 250.000 Euro bzw. USD. 

 

Im Vergleich zu Publikumsfonds haben Investoren bei Private Placements – je nach konkreter Ausgestaltung – oft mehr Einfluss auf wichtige Entscheidungen während der Investitions- und Betriebsphase.

 

Außerdem können Private Placements schlanker aufgebaut sein. Dadurch können sich teilweise geringere Kosten ergeben, da zum Beispiel bestimmte Anforderungen an Prospekte, Berichte oder Vertrieb reduziert sein können.

 

 

Welche Rechte und Pflichten im Detail gelten, ergibt sich immer aus den jeweiligen Beteiligungsunterlagen.

 

 

Die konkrete Ausgestaltung und die jeweiligen Rechte und Pflichten der Investoren ergeben sich stets aus den individuellen Beteiligungsunterlagen.